Wo wir Sie
gut begleiten?
Egal, in welchem Bereich Sie Vermögensübergabe
gestalten möchten. Wir sind Ihr Experte.
BEREICH
Unsere Dienstleistung ist die Honorarberatung für Privatkunden in folgenden Segmenten:
- Vermögensnachfolgeplanung
- Vermögensstrukturierung
- Vermögensaufbau und -absicherung
- Vermögensauswirkungen und Integration von Schenkungen/Erbschaften in die persönliche Finanzplanung
- Bewertung
- Nachlassgestaltung von Immobilien/Immobilienportefeuilles
- Anlageprodukte in der Nachfolgegestaltung – Versicherungen und Beteiligungen
- Testamentsvollstreckung
- Lebzeitige Vorsorgemaßnahmen
UND FIRMEN
Unsere Dienstleistung ist die Honorarberatung für Geschäftskunden in folgenden Segmenten:
- Ganzheitliche Beratung zu Vermögensschutz und Asset Protection
- Implementierung und Sanierung von betrieblichen Altersvorsorgekonzepten
- Optimierte Planung der angestrebten Unternehmensnachfolge
- Liquiditätsrisiken absichern (z. B. Todesfall)
- Vergleich von Tarifen und Bedingungen am Markt
- Stiftungsberatung, -betreuung und -gründung
- Mediation
- Testamentsvollstreckung und Nachlassgestaltungen
- Analyse der bestehenden Produkte
- Entwicklung eines optimierten Beratungsprozesses und Workflows inkl. relevanter Werkzeuge
- Individuelle Schulung der Berater
- Integrierung der Produkte in die Themenfelder Erben und Schenken
- Erstellung eines „Labels“ für die Produktgattung und das Thema
- Vorträge, Workshops und Seminare zu den Themen „Erben und Schenken“, „Stiftung“ sowie „Vermögensaufbau und -übertragung“
Als Estate Planner arbeiten wir strikt nach den Rechtsvorschriften des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes und begleiten Sie verantwortungsvoll und mit hoher Expertise in allen relevanten Estate Planning Themen. Formell müssen wir Sie jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass mit unserem Angebot keine Rechts- und/oder Steuerberatung verbunden ist und die vorliegenden Erläuterungen eine fachliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt nicht ersetzen können. Für eine formell verbindliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl oder aus unserem angebundenen Expertennetzwerk.
Fallbeispiele:
ESTATE PLANNING in der Praxis
Steuerbegünstigte
Schenkung und Ertrags-
steuervorteile
Der Schenker, 65 Jahre alt, strukturiert 1 Mio. Euro innerhalb einer ESTATE PLANNING Strategie und verschenkt diese an seine Tochter. Im Gegenzug wird ein Nießbrauch zugunsten des Vaters eingerichtet. Das bedeutet, dass Erträge in Höhe von 2% p.a. an den Vater ausgeschüttet werden. Eine solche Lösung beinhaltet zahlreiche Vorteile:
- Der Vater schenkt mit „warmer Hand“, jedoch kann die Tochter nicht vollumfänglich über das Vermögen verfügen.
- Der Nießbrauch ist eine Last bei der Schenkung und kann in Abzug gebracht werden. In diesem Fall beträgt der Abzug 600.000 Euro. Durch den Freibetrag der Tochter in Höhe von 400.000 Euro ist die Schenkung somit komplett steuerfrei.
- Bei einer konventionellen Schenkung, z. B. eines Bankdepots oder Sparbuchs, würden in diesem Fall stattdessen 90.000 Euro Schenkungssteuer anfallen.
- Ein weiterer Vorteil ist die ertragssteuerliche Behandlung der ESTATE PLANNING Strategie. Während beim Bankdepot die Ertragssteuer auf die kompletten Erträge fällig wird, fallen in der ESTATE PLANNING Lösung lediglich Steuern auf den Ertragsanteil an.
- Zusätzlich zu den bereits genannten Vorteilen sind sämtliche Kosten für Verwaltung und Depotführung innerhalb der Strategie indirekt steuerlich abzugsfähig. Im Bankdepot hingegen können Kosten der Verwaltung oder Kapitalanlage seit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 01.09.2009 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.
- Bei einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren und einer angenommenen Wertentwicklung in Höhe von 5 % ergibt sich ein ertragssteuerlicher Vorteil der ESTATE PLANNING Lösung in Höhe von ca. 408.000 Euro gegenüber dem Bankdepot! Und eine zusätzliche Ersparnis in Höhe von 90.000 Euro an Schenkungssteuer.
Erhalt der
Familienharmonie
bei der Strukturierung des
Vermögensübergangs
Ein Ehepaar mit zwei Töchtern besitzt eine eigengenutzte Immobilie sowie 100.000 Euro Investmentvermögen in einer konventionellen Depotanlage. Eine der Töchter möchte die elterliche Immobilie im Erbfall gerne übernehmen. Ihr geringes Einkommen macht die Möglichkeit einer Finanzierung zum dann notwendigen Ausgleich der Schwester jedoch unwahrscheinlich. Die zweite Tochter hat an der Immobilie kein Interesse. So sorgen sich die Eltern bereits zu Lebzeiten über absehbare Streitigkeiten zwischen den Kindern im Erbfall. Gemeinsam mit ihrem ESTATE PLANNING Experten findet sich folgende Lösung:
- Das Investmentvermögen von 100.000 Euro wird in eine individuelle ESTATE PLANNING Strategie überführt.
- Für die Immobilie berechnet der Experte den konkreten Ausgleichsanspruch zwischen den Geschwistern und stellt den ermittelten Wert innerhalb der ESTATE PLANNING Strategie ein.
- Die Immobilie verbleibt gesichert in der Familie.
Die ESTATE PLANNING Strategie trägt den Ausgleichsanspruch zwischen den beiden Geschwistern. Der Depotwert fließt den Kindern als Todesfallleistung zu gleichen Teilen zu. - Für die Töchter fallen weder Erbschaftssteuer (Freibetrag) noch Abgeltungssteuer auf Kapitalgewinne (Rechtsmantel ESTATE PLANNING) an. Da zudem keine notarielle Verfügung nötig ist, werden zusätzlich Zeit und Kosten gespart.
Schutz der
Unternehmerfamilie
Einzelunternehmer, aber auch geschäftsführende Gesellschafter einer juristischen Person (GmbH ...) haften (meist) persönlich gegenüber finanzierenden Banken. Die juristische Person begrenzt die Haftung auf die Stammeinlage, jedoch können – insbesondere in betriebswirtschaftlichen Krisensituationen – im Unternehmen durch den Geschäftsführer aus Unwissenheit Fehler begangen werden, die im Insolvenz-/Konkursfall die Haftungsbegrenzung auf das Stammkapital aufheben lassen, sodass eine Durchgriffshaftung in das Privatvermögen des Unternehmers entstehen kann. Dies kann dazu führen, dass der Unternehmer und dessen Familie das gesamte „Familienvermögen“ verlieren und schlimmstenfalls mittellos zurückbleiben. Oftmals trifft dies Unternehmen, die eine längere Zeitdauer einem einzigen Kunden widmen (Bauunternehmer, Architekt ...) und von ihrem Kunden final nicht bezahlt werden. Die fehlende Liquidität lässt dann oft nicht einmal mehr den Klageweg zu. Die Insolvenz müsste – aufgrund Überschuldung – formell sofort erklärt werden.
- Eine Anlage im Rahmen der speziellen ESTATE PLANNING Struktur gewährleistet in solchen Fällen eine zuverlässige Sicherung für das Familienvermögen und wehrt (Durchgriffs-)Ansprüche von Gläubigern bzw. Insolvenz-/Konkursverwaltern klar ab.
Vermögen mit Erhalt des
Einflusses übergeben
Die Großeltern wollen ihren Enkeln ein stattliches Vermögen hinterlassen/übergeben. Einerseits besteht bei ihnen dabei aber die Sorge, dass sich die Eltern ihrer Enkel als gesetzlicher Vormund der minderjährigen Kinder nach dem Ableben der Großeltern in das Kapitalmanagement einmischen. Auf der anderen Seite möchten die Großeltern auch nicht, dass die Enkel mit Volljährigkeit sofort über nicht unwesentliche Summen verfügen können. Sie haben Bedenken, dass die finanziell dann noch unerfahrenen jungen Leute das geschenkte Vermögen fahrlässig ausgeben, die Schule nicht mehr ernst genug nehmen, ihre Vermögensfragen falschen Freunden anvertrauen ... keinen guten Weg im Leben finden.
- Im Rahmen einer ESTATE PLANNING Experten-Beratung entscheiden sich die Großeltern, das zu hinterlassende Vermögen/den Schenkungsbetrag in eine entsprechende ESTATE PLANNING Lösung zu integrieren und nach ihren persönlichen Vorgaben verwalten zu lassen. Die Enkel werden beim Tod der Großeltern als deren bezugsberechtigte Personen benannt und erhalten dann das Kapital. Zugleich wird eine sogenannte Termfix-Vereinbarung aufgesetzt, die den konkreten Zuflusszeitpunkt des Kapitals an die Enkel regelt. So erhalten die Beschenkten ab dem 18. Lebensjahr zunächst nur eine kleine jährliche Auszahlung. Die absolute Mehrheit des Kapitals wird erst mit dem 30. Geburtstag der Enkel zur Verfügung gestellt. Lange Zeit nachdem die Großeltern bereits verstorben sind. Die Großeltern sind davon überzeugt, dass die Enkel bis zu deren 30. Lebensjahr ihren Weg gegangen sind, solide auf eigenen Beinen stehen und mit dem dann zur Verfügung stehenden Kapital vernünftig umgehen können. (Die beispielhaft genannten Alterszahlen sind jederzeit frei wählbar.)
- Ähnlich lassen sich mit ESTATE PLANNING auch finanzielle Belange nach einer Scheidung mit beteiligten Kindern regeln. (In einer Ehe hat einer der Partner das Vermögen und möchte dieses im Falle seines Todes seinem Kind vermachen. Er möchte vermeiden, dass der andere Partner alsgesetzlicher Vormund seines minderjährigen Kindes entgegen seiner Vorstellungen mit „seinem“ Vermögen für das Kind agiert. Eine Termfix-Vereinbarung blockiert das Geld bis frühestens zur Volljährigkeit des Kindes und entzieht es so dem Zugriff des Expartners/anderen Elterteils des Kindes.)
- Ein weiteres Anwendungsbeispiel: In einer Ehe ist der Mann wesentlich älter als seine Frau.
Es gibt Kinder in der Beziehung. Der vermögende Mann ist sich bewusst, dass die statistische Wahrscheinlichkeit dagegen spricht, dass er zum Zeitpunkt des Abiturs/Studium noch am Leben ist. Sein Vermögen möchte er – emotional und auch steuerlich optimiert – an seine Frau und seine Kinder übergeben. Die Unreife der Kinder und die Sorge darüber lassen auch hier eine Termfix-Vereinbarung im Rahmen einer ESTATE PLANNING Strategie als Mittel der Wahl in den Vordergrund rücken.